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Erbrecht

Als Teil des bürgerlichen Rechts legt das Erbrecht eine gesetzliche Erbfolge fest. In Deutschland setzt diese in erster Linie die Kinder als Erben ein. Die Hälfte des Vermögens erhält der überlebende Ehepartner, wenn die Ehe in Form einer Zugewinngemeinschaft geführt wurde. Dies ist immer dann der Fall, wenn kein Ehevertrag abgeschlossen wurde.

Ein Testament hat auf den sogenannten Pflichtteil des Erbes keinen Einfluss. Diesen erhalten Kinder und Ehepartner. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte ihrer gesetzlichen Ansprüche. Derjenige Erbe, der durch das Testament bestimmt wird, muss diesen Pflichtteil in jedem Fall bar auszahlen.


Eine 2010 in Kraft getretene Erbrechtsreform setzt durch, dass Familienangehörige, die den Verstorbenen gepflegt haben, einen höheren Anteil am Erbe erhalten.

  • Erben erster Ordnung sind:

    • Kinder
    • Enkel
    • Urenkel
  • Erben zweiter Ordnung sind:

    • Eltern
    • Geschwister
    • Neffen/Nichten
  • Erben dritter Ordnung sind:

    • Großeltern
    • Onkel/Tanten
    • Cousin/Cousine
  • Erben vierter Ordnung sind:

    • Urgroßeltern
    • Großonkel/Großtanten
    • Großcousin/Großcousine

Über die aktuelle gesetzliche Lage des Erbrechts erkundigen Sie sich am besten bei einem Notar oder Juristen. Auch wir informieren Sie gern umfassend zu den Besonderheiten und zu Dingen, auf die Sie achten sollten, zum Beispiel, wenn Sie steuerliche Mehrbelastungen der Erben vermeiden möchten.