Sie erreichen uns im Trauerfall rund um die Uhr unter 0711 - 58 24 68

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist eine vorsorgliche schriftliche Erklärung, in der Sie für den Fall eines Unfalls oder einer schweren Krankheit Ihre Wünsche bezüglich der medizinischen Behandlung festlegen. In der Patientenverfügung wird beispielsweise dokumentiert, ob und bis zu welchem Grad Sie eine medizinische Behandlung Sie in Anspruch nehmen möchten. Dies kann insbesondere bei der Frage nach lebenserhaltenden und lebensverlängernden Maßnahmen ausschlaggebend sein. Es ist daher überaus sinnvoll, sich vorab und in aller Ruhe Gedanken zu diesen Fragen zu machen.


Beim Verfassen der Patientenverfügung müssen Sie keine bestimmte Form einhalten. Sie ist auch ohne notarielle Beglaubigung gültig, erfordert jedoch in jedem Fall Ihre Unterschrift. Um jeden Zweifel auszuräumen, sollten Sie Ihre Patientenverfügung regelmäßig durch ein aktuelles Datum und Ihre erneute Unterschrift bestätigen. Damit Ihre Angehörigen Ihre Verfügung auch finden, sollte sie an einem zentralen Ort in Ihrer Wohnung aufbewahrt werden. Zusätzlich können Sie Ihre Patientenverfügung auch in das Vorsorgeregister eingetragen lassen.

Falls Sie in Folge einer Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage sind, sich auseichend selbst zu versorgen, wird durch das Vormundschaftsgericht ein Betreuer für Sie eingesetzt. Sie haben das Recht, diese Person zu bestimmen und durch eine Betreuungsverfügung festzulegen. Sprechen Sie mit einer Person Ihres Vertrauens darüber.

Die Vorsorgevollmacht gilt für den ähnlichen Fall. Die von Ihnen bestimmte Person kann aber sofort für Sie handeln, ohne den Weg über das Vormundschaftsgericht zu gehen. Diese Person Ihres besonderen Vertrauens ist mit der Durchsetzung Ihrer Interessen betraut und kann auch dafür sorgen, dass die Bestimmungen Ihrer Patientenverfügung eingehalten werden.

Weitere Informationen hierzu und Formulare zum Download finden Sie auf den Internetseiten: